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1. Allgemeine
Grundlagen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, sofern die
Vertragsparteien im einzelnen nichts anderes schriftlich vereinbart
haben. Andere Geschäfts- oder Lieferbedingungen werden nicht
Bestandteil des Vertrages, auch nicht in dem Fall, dass sie auf
Unterlagen der anderen Partei mit abgedruckt sind, und der
Verkäufer/Käufer ihrer Rechtswirksamkeit nicht ausdrücklich
widersprochen hat.
2. Inhalt von Verträgen
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Sie werden erst durch unsere
schriftliche Bestätigung verbindlich. Änderungen, Ergänzungen sowie
vertragsgestaltende oder auf die Beendigung eines Vertrages zielende
Erklärungen bedürfen der Schriftform.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Die Rechnungen sind
innerhalb der vereinbarten Fälligkeitsfrist zu begleichen. Bei
Fristüberschreitung ohne das Zahlungsziel zu erreichen, werden auf den
Kaufpreis Zinsen nach dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank plus 3% berechnet. Der Käufer darf nur unbestrittene oder
rechtskräftige Forderungen aufrechnen. Sollten wir feststellen, dass
der Käufer in die Gefahr gerät den Kaufpreis nicht zahlen zu können
oder er in Zahlungsrückstand gelangt, so werden unsere Forderungen
gegen ihn sofort fällig. In einem solchen Fall sind wir berechtigt die
noch zu liefernde Ware zurückzubehalten oder schon gelieferte Ware
zurückzunehmen. Außerdem können wir die Weiterverarbeitung der
gelieferten Ware untersagen.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen in unserem Eigentum. Bei der Verarbeitung oder Umbildung
der von uns gelieferten Waren bei Käufer erlangen wir Eigentum an der
neuen Sache, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung, Vermischung
oder Vermengung unserer Ware mit anderen Waren des Käufers, erwerben
wir Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zur anderen Waren. Die Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware durch den Käufer endet durch Widerruf seitens des
Verkäufers bei bachhaltiger erheblicher Verschlechterung der
Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit Zahlungseinstellung
der uns zustehenden Gelder bzw. bei Eröffnung eines Konkurs- oder
Vergleichsverfahrens über sein Vermögen. Bei Weiterveräußerung von
Waren an denen wir Eigentum oder Miteigentum besitzen, wird die
erlangte Forderung hiermit an uns angetreten. Der Käufer ist ermächtigt
die abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seine
Zahlungspflichten nachkommt. Dieses Recht erlicht bei Widerruf,
spätestens bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. bei erheblicher
Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers. Eine Pfändung von
Vorbehaltsware ist unzulässig. Der Käufer hat den Verkäufer bei
Pfändungen sofort zu unterrichten. Der Käufer muss Dritte auf unsere
Eigentumsrechte hinweisen. Der Käufer muss die Vorbehaltsware
unentgeltlich verwahren und sie gegen z.B. Feuer, Wasser, Diebstahl im
üblichen Rahmen versichern.
5. Lieferbedingungen
Die von uns genannten Lieferfristen gelten nur, wenn der Käufer seinen
Verpflichtungen nachkommt. Sollte uns oder unseren Vorlieferanten die
Erfüllung der Pflichten durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse
wie höhere Gewalt, Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Unfälle oder sonstige
Betriebsstörungen die wir nichts zu vertreten haben unmöglich zu sein,
so fällt die Lieferpflicht für die Dauer der Behinderung weg. Dies soll
auch gelten falls wir uns zu diesem Zeitpunkt im Verzug befinden
sollten. Wird uns die Lieferung der Waren durch solche
unvorhergesehenen Ereignisse unmöglich oder unzumutbar, können wir vom
Vertrag zurücktreten. Dasselbe Recht steht dem Käufer zu, falls ihm die
Abnahme aufgrund der Verzögerung nicht zugemutet werden kann. Für den
Fall, dass sich der Verkäufer in Verzug befindet, hat der Käufer ihm
eine angemessene Nachfrist zu setzen. Sollte nach Ablauf dieser Frist
noch keine vollständige Lieferung erfolgt sein, so kann der Käufer für
die noch nicht gelieferten Waren vom Vertrag zurücktreten. Ansonsten
haftet der Verkäufer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch im
Bezug auf seine Erfüllungsgehilfen.
6. Gewährleistung
Nach Eintreffen der Waren am Bestimmungsort ist diese sofort vom Käufer
auf etwaige Mängel hin zu untersuchen. Diese Pflicht bezieht sich auch
auf die Zusendung von Mustern. Der Käufer hat den Mangel unverzüglich
schriftlich an uns mitzuteilen, spätestens jedoch 14 Tage nach Eingang
der Ware am Bestimmungsort. Der Käufer muss uns die Gelegenheit geben
von dem Mangel Kenntnis zu erlangen, gegebenenfalls hat er uns eine
Probe der mangelhaften Ware zuzuschicken. Sollten Mängel festgestellt
werden, so können wir die mangelhafte Ware zurücknehmen, sie ersetzen
oder sind stattdessen berechtigt sie nachzubessern. Weitergehende
Ansprüche, wie z.B. Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
7. Gerichtstand/anzuwendendes Recht
Gerichtstand für die Verpflichtung des Käufers ist Berlin. Wir sind
auch berechtigt eine etwaige Klage gegen den Käufer an dessen
allgemeinen Gerichtstand zu erheben. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. 8. Erfüllungsort Erfüllungsort für die
Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist der Sitz des Verkäufers.
8. Gerichtstand/anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist der Sitz
des Verkäufers.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder es werden, so bleiben die anderen Regelungen unberührt.
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